„Erben und Vererben“

Unternehmerfrühstück am 19.3.2015

Es konnte nur ein Überblick sein – „Erben und Vererben“ ist ein weites Feld. Man kann und sollte Einiges regeln.

Unsere Rechtsanwältin Stephanie Metzger gab bei unserem Unternehmerfrühstück die wichtigsten Hinweise zu dem Thema. Nicht vergessen: das Testament muss handschriftlich erfolgen (oder von einem Notar beurkundet werden).

Die Gespräche zwischen den Unternehmerinnen und Unternehmern waren wieder sehr lebhaft.

Die Zusammenfassung zum Thema gibt es hier.