„Erben und Vererben“
Unternehmerfrühstück am 19.3.2015
Es konnte nur ein Überblick sein – „Erben und Vererben“ ist ein weites Feld. Man kann und sollte Einiges regeln.
Unsere Rechtsanwältin Stephanie Metzger gab bei unserem Unternehmerfrühstück die wichtigsten Hinweise zu dem Thema. Nicht vergessen: das Testament muss handschriftlich erfolgen (oder von einem Notar beurkundet werden).
Die Gespräche zwischen den Unternehmerinnen und Unternehmern waren wieder sehr lebhaft.
Die Zusammenfassung zum Thema gibt es hier.